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Job Sharing

How-To: Das Jobsharing StarterKit für Tandems und HR

Wenn man sich für Jobsharing entscheidet, tauchen am Anfang häufig Fragen auf. Um den Tandems und der HR-Abteilung einen reibungslosener Start zu ermöglichen, gibt es deshalb dieses “StarterKit”.

Die wichtigsten Tandem-Infos

Wie viele Stunden arbeitet man eigentlich im Tandem? Ist man jeden Tag da? Gibt es zwei E-Mail-Adressen oder nur eine? Und Visitenkarten? Wie sprechen wir uns ab? Wie organisieren wir unsere Termine?

Über einen perfekten Start in den Tandem-Arbeitsalltag und die Organisation des Jobsharings haben wir schon viele Artikel geschrieben.

Die Tandem-Checkliste „Jobsharing leicht gemacht“ mit den wichtigsten Fragen, Tipps und Tricks können Sie sich hier downloaden.

Die wichtigsten HR Facts

Auch auf HR-Seite können einige Fragen auftauchen:

Welche Details müssen unbedingt vor Arbeitsbeginn besprochen werden? Was muss bei einem Arbeitsvertrag beachtet werden? Und was passiert eigentlich, wenn ein ein Tandempartner krank wird oder das Unternehmen verlässt?

  • Jobsharing bedeutet nicht, dass ein komplizierter Arbeitsvertrag erstellt werden muss. In der Regel 
werden zwei Teilzeitverträge aufgesetzt.
  • Obwohl es manchen so vorkommt, ist Jobsharing nicht neu. Das Arbeitsmodell ist schon seit den 80ern in §13 des TzBfG verankert 
(siehe Gesetz zur Arbeitsplatzteilung).
  • Jobsharing ist mehr als 50/50 – Es gibt individuelle Modelle und Aufteilungen (70/30, 60/60…).
  • Die Arbeitszeit und den Arbeitsplan legen die Jobsharer souverän untereinander fest.
  • Trägt das Tandem Führungsverantwortung, wird diese explizit abgesprochen und definiert. 
Individuelle und gemeinsame Verantwortungen werden festgelegt.
  • Zielvereinbarungen können sowohl gemeinsam als auch individuell getroffen werden. Unterscheiden Sie dabei zwischen der gemeinsamen Kernaufgabe des Tandems und Einzelaufgaben der Jobsharer.
  • Entsprechend der vereinbarten Aufgabenaufteilung kann das Tandem auch evaluiert werden. Eventuelle Boni lassen sich proportional zum Arbeitspensum und ggf. Senioritätslevel vereinbaren und aufteilen.
  • Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt richten sich nach den Regelungen für Teilzeitangestellte.
  • Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs richtet sich anteilig nach dem vereinbarten Arbeitsplan und Ihren betrieblichen Standards.
  • Es gibt keine automatische Vertretungspflicht für Tandems. Sie kann aber vertraglich vereinbart werden.
  • Wenn ein Tandempartner geht, ist im Gegensatz zu einer klassischen Vollzeitbesetzung noch der andere Tandempartner da, der die Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. In diesem Fall kann ein neuer Tandempartner eingestellt oder eine Änderungskündigung durchgeführt werden (z.B. eine Umwandlung in ein Vollzeitarbeitsverhältnis).
  • Jobsharing kostet nicht mehr! Ganz im Gegenteil: Unternehmen sparen, wenn Sie Jobs im Jobsharing vergeben (Hätten Sie gerne eine genaue Berechnung? Sprechen Sie uns gerne dazu an!).
  • Falls es im Unternehmen eine Headcount-Regelung gibt, kann eine kleine Policy-Änderung unter Umständen auf ganz pragmatische Weise helfen (bei individuellen Fragen hierzu, kommen Sie gerne auf uns zu).

Die HR-Checkliste „Jobsharing leicht gemacht“ mit den wichtigsten Fragen, Tipps und Tricks können Sie sich hier downloaden.

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