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#einfachmachen, Blog

Sozialabgaben vs. Produktivität im Jobsharing – Der Mehrwert für Alle!

Sozialabgaben vs. Produktivität im Jobsharing – Der Mehrwert für Alle!

„Aber es entstehen doch viel mehr Kosten, wenn eine Stelle mit zwei Personen besetzt wird“. Wenn über Jobsharing gesprochen wird, kommt oft dieser Einwand. Angeblich sind die Vorzüge für Unternehmen, wenn sie zwei Personen auf eine Stelle besetzen nicht groß genug. Dabei stimmt es noch nicht mal, dass Unternehmen grundsätzlich mehr Sozialabgaben zu zahlen haben. Erst ab bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) hat der Arbeitgeber minimal höhere Ausgaben für sein Tandem. Wichtige Fragen und Antworten.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gibt es überhaupt?

1 BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung für die alten Bundesländer
2 BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung für die neuen Bundesländer
3 BBG für Kranken- und Pflegeversicherung für die alten & neuen Bundesländer

Wie berechnen sich die Sozialabgaben?

Die Sozialabgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland prozentual festgelegt und richten sich nach dem Bruttoeinkommen. Erst wenn das Bruttoeinkommen die oben dargestellten Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet, richten sich die jeweiligen Sozialabgaben an der festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.

Verdient eine Vollzeitkraft beispielsweise 52.000 €, werden die Sozialabgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung prozentual von der BBG (49.500 €) berechnet. Die anderen Sozialabgaben richten sich nach dem Bruttoeinkommen.

Was heißt das konkret für Tandems?

Ist das Gesamtbruttoeinkommen des Tandems über der Beitragsbemessungsgrenze, heißt das leider nicht, dass sich die Sozialabgaben nach dem festgelegten Betrag richten. Relevant sind die Bruttoeinkommen der einzelnen Tandempartner.

Das bedeutet: Erst wenn das Gesamtbruttoeinkommen des Tandems die festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen überschreiten, wird es für den Arbeitgeber minimal teurer. Während dieser für eine Vollzeitkraft Sozialabgaben gemäß der Grenze zahlt, hat er für Tandems getrennte Sozialabgaben zu tragen. Das liegt daran, dass Tandems in der Regel individuelle Arbeitsverträge haben.

Trotzdem sind Tandems für den Arbeitgeber nicht teurer!

Die finanziellen Vorzüge eines Tandems werden dabei häufig übersehen:

  1. Urlaubsvertretung

Ist einer der beiden Tandempartner im Urlaub oder braucht spontan einen Tag frei, so ist die perfekte Urlaubsvertretung zur Stelle! Bei etwa 30 Urlaubstagen eines Tandems pro Jahr, spart der Arbeitgeber etwa 6.000 € – 12.000 €! (Im Schnitt fallen tägliche Kosten in Höhe von 400 € an.) Die Ersparnis beträgt bereits dann 6.000 €, wenn der Tandempartner wie gewohnt seine Teilzeitstelle ausführt, ohne zusätzlichen Aufwand. Die Ersparnis steigt, wenn der Tandempartner den Urlauber vertritt.

  1. Krankheitsvertretung

Das gleiche gilt für Krankheitsausfälle! Sofern es vertraglich geregelt ist, ist die Stelle von einem Tandempartner immer besetzt. Bei durchschnittlich 14,7 Krankheitstagen pro Person je Jahr, ergibt sich eine Kostenersparnis zwischen 2.940 € und 5.880 € im Jahr. Die Summe der Ersparnis errechnet sich genauso wie bei der Urlaubsvertretung.

Allein dadurch, dass die Stelle immer besetzt ist, fallen Kosten weg, die bei einer Vollzeitkraft immer vorhanden sind. Hierdurch sind die gegebenenfalls erhöhten Sozialabgaben nicht als finanzieller Nachteil anzusehen. Hinzu kommt ein dritter Punkt, welcher sowohl aus Arbeitnehmer also auch Arbeitgeber Sicht für Jobsharing spricht!

  1. Produktivität

Wie Studien bereits belegen, weisen Teilzeitkräfte eine höhere Produktivität auf! Diese liegt bei 10 – 15 %. Die Produktivität steigt bei Jobsharern, weil sie als Tandem über mehr Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen und außerdem durch die Arbeit in Teilzeit ihre Energie, Arbeitsmotivation und ihr Commitment positiv beeinflusst wird! Jobsharer und ihre Arbeitgeber berichten, dass Jobsharer im Vergleich zu Vollzeitkräften kreativer und energischer sind!

14. September 2015/2 Kommentare/von Marion Hellebrandt
Schlagworte: Jobsharing
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2 Kommentare
  1. Kevin
    Kevin sagte:
    21. April 2018 um 12:30

    Vielen Dank für deinen schönen Text. Er entspricht so sehr dem was ich auch schon erlebt habe.
    Persönlichkeitsentwicklung ist ein ständiger Prozess.

    Antworten
    • Alicia Metz
      Alicia Metz sagte:
      25. September 2018 um 8:52

      Danke für die Nachricht und das Feedback! :)

      Antworten

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